Innerhalb jener Abteilungen der
Sanitätsstrukturen, in denen Risikopatienten aufgenommen sind,
gilt weiterhin die Maskenpflicht. Heute hat Landeshauptmann Arno
Kompatscher eine neue Corona-Verordnung unterzeichnet. Die
Verordnung gilt ab sofort und bis zum 31. Dezember.
Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 28. April die
staatliche Verordnung unterzeichnet, Landeshauptmann Arno
Kompatscher hat sie am heutigen Dienstag übernommen und an die
verschiedenen Eigenschaften der Strukturen der sozialen Pflege
im Land adaptiert.
Die Maskenpflicht gilt für die Beschäftigten, die Benutzer
und die Besucher in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und
zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche
Personen, Senioren und immunosupprimierte Personen untergebracht
sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Diese
Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffene
Gesundheitseinrichtungen definiert.
Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch
in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich
der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der
betreuten Pflegeheime (RSA), der Hospize, der
Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere
Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige
Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des
Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch
ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom
ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft
werden.
Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder
unter 6 Jahren, Personen, die aus triftigen gesundheitlichen
Gründen keine Maske tragen können, darauf weist das
Landespresseamt hin.
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